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In Not geratene Schülerinnen und Schüler werden entweder durch eine finanzielle Zuwendung oder durch Sachspenden unserer Partnerbetriebe unterstützt.
Welche Anlässe berechtigen zu einem Anspruch auf Unterstützung:
1. Nicht selbst verschuldete Arbeitslosigkeit und sich daraus ergebende finanzielle Notlage
2. Schwere Erkrankung
3. Schwerer Unfall
4. Wohnungsnot
5. Schwangerschaft
Wie komme ich zu meiner Unterstützung?
1. Durch ein Antragformular
2. Persönliche Kontaktaufnahme über Kontaktformular
3. Durch e-mail
Je nach Anlassfall ist eine finanzielle Unterstützung bis zu € 100,00 (einhundert) möglich. Die Höhe einer Sachspende obliegt den Partnerbetrieben.
Der Vorstand des Vereines entscheidet über den Anspruch und die Höhe der Zuwendung. Da es sich um eine freiwillige Leistung des Vereins handelt, besteht zur getroffenen Entscheidung kein Einspruchsrecht.